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Werden Sie "Patient erster Klasse" mit einer Krankenhauszusatzversicherung!
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung hat jeder GKV-
Ein GKV-
Vor dem Abschluss einer solchen Krankenhauszusatzversicherung empfiehlt sich ein ausführlicher Krankenhauszusatzversicherung-
Der Chefarzt stellen jede einzelne Behandlung in Rechnung -
Von einem Chefarzt wird jeder Behandlungsschritt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt. Die Gebührenordnung sieht für jede medizinische Leistung eine seperate Gebühr vor. Je nach Schwierigkeitsgrad der jeweilgen Behandlung des Patienten kann der Chefarzt auch ein Mehrfaches dieser Gebühr verlangen. Normalerweise wird von den Ärzten der 2,3 fache Gebührensatz abgerechnet. Ist der notwenige Eingriff aufwendiger, kann der Arzt die Gebühr auch bis zum 3,5 fachen Satz anheben. (Dies muss allerdings begründet werden.) In einigen Sonderfällen kann der Arzt auch eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Patienten schließen, und mehr als den 3,5fachen Satz in Rechnung stellen. Einige Krankenhauszusatzversicherungen erstatten auch diese Honorare. Grundsätzlich ist zu empfehlen, eine privat e Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen, welche mind. bis zum 3,5fachen Satz erstattet.
ambulante Operationen
Des öfteren werden einfachere Operationen nur ambulant im Krankenhaus durchgeführt. Dabei handelt es sich i.d.R. um kleinere Routineeingriffe, welche nicht umbedingt eine Chefarztbehandlung erfordern. Einige Tarife der Krankenhauszusatzversicherung bieten jedoch auch in diesem Fall die Chefartzbehandlung für ambulante Operationen an.
Angebote der gesetzlichen Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ebenfalls eine private Krankenhauszusatzversicherung an -
Darauf sollte vor Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung geachtet werden:
Chefarzt
Ist die Behandlung der Patienten durch den Chefarzt mitversichert?
Unterbringung im Einbettzimer / Zweibettzimmer
Bei Tarifen der Krankenhauszusatzversicherung, welche nur das Zweibettzimmer beinhalten, kann das Einbettzimmer teilweise mitversichert sein, wenn das Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählt. Alternativ kann der Versicherte gegen eine Zuzahlung auch das Einbettzimmer in Anspruch nehmen. Tarife mit Zweibettzimmer sind günstiger als die Tarife mit Einbettzimmer.
Erstattung der Restkosten bei der Krankenhaus-
Sucht ein GKV-
Zahlung von Ersatzkrankenhaustagegeld (EKHT)
Viele Tarife der Krankenhauszusatzversicherung erstatten ein Ersatzkrankenhaustagegeld (EKHT), wenn versicherte Wahlleistungen (Bspw. Einbettzimmer, privatärztliche Behandlung) nicht oder nicht gänzlich im versicherten Umfang beansprucht werden, bzw. keine Kosten dafür in Rechnung gestellt werden. Oft beinhalten z.B. die allgemeinen Krankenhausleistungen bereits ohne Mehrkosten die Unterkunft im Zweibettzimmer; ein Unterkunftzuschlag als Wahlleistung wird in diesem Fall nur bei der Unterbringung im Einbettzimmer berechnet. In diesem Fall würde von der Krankenhauszusatzversicherung ein EKHT gezahlt werden.
ambulante Operationen
Die Krankenhauszusatzversicherung erstattet i.d.R. die Kosten, welche bei einer vollstationären Heilbehandlung entstehen. Zum Teil leisten die Tarife jedoch auch für ambulante Operationen, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt ersetzt oder verkürzt werden kann. Dies ist oft bei kleineren Routineoperationen der Fall.
vor-
Einige Tarife der Krankenhauszusatzversicherung leisten für die vor-
Auslandrücktransport
In der Krankenhauszusatzversicherung wird, falls im Tarif enthalten, der medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Auslandrücktransport an den Ort des ständigen Wohnsitzes erstattet. Hiebei handelt es sich um die Mehrkosten, welche über die Kosten einer planmäßigen Rückreise hinaus entstehen. Medizinisch notwendig bedeutet hierbei, dass bei der Erkrankung des Versicherten im Ausland dort die medizinisch notwendige Versorgung nicht sichergestellt ist. Verstirbt der Versicherte während des Auslandsaufenthaltes, werden innerhalb tariflicher Höchstsätze die Überführungskosten an den Heimatort oder die Bestattungskosten am ausländischen Sterbeort bezahlt. Diese Kosten sind meißt auf 5.000€ im europäischen und 10.000€ im außereuropäischen Ausland begrenzt.
gemischte Heilanstalt ohne vorherige Zusage
Unter einer gemischten Heilanstalt versteht man eine Krankenanstalt, welche neben der medizinisch notwendigen Behandlung zwei weitere Merkmale hat:
Durchführung von Kur-
Aufnahme von Rekonvaleszenten
In diesen gemischten Heilanstalten muss vor Behandlungsbeginn oft eine schriftliche Zusage des Versicherers vorliegen, andernfalls sind die Leistungen nicht erstattungsfähig. Nicht alle Krankenhauszusatzversicherungen verzichten auf eine vorherige Zusage.
stationäre Psychotherapie
Die stationäre Psychotherapie ist generell erstattungsähig, wenn medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Jedoch kann eine Krankenhauszusatzversicherung die Erstattung einer stationären psychotherapeutischen Behandlung von seiner Leistungspflicht ausschließen oder die Zahl der Behandlungstage eingrenzen.
Stationäre Kuren
Eine Kur ist die Anwendung von Heilmitteln unter ärztlicher Aufsicht. Es besteht für Kur-
rooming in
Hierbei handelt es sich um die Übernahme der Kosten für die Unterbringung eines Elternteils als Begleitperson bei einem Krankenhausaufenthalt versicherter Kinder.
Die GKV übernimmt für den Versicherten die allgemeinen Krankenhausleistungen. Die Mehrkosten für eine Behandlung durch den Chefarzt und für das 1- |
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| Gesetzliche Krankenkassen |
Krankenhauszusatzversicherung |
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Freie Wahl des |
Behandlung im geeigneten & nächstgelegenen Krankenhaus |
Die Krankenhauszusatzversicherungen tragen diese Mehrkosten bei freier Wahl des Krankenhauses. |
| Wählt der Versicherte ein anderes, evtl. sogar teureres Krankenhaus, muss er die entstehenden Mehrkosten selbst bezahlen |
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| Privatkliniken ohne einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse dürfen vom Versicherten nur im Notfall besucht werden. |
Einige Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen auch in Privatkliniken die Kosten für eine Chefarztbehandlung und eine Unterbringung im 1- |
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Unterbringung |
I.d.R Mehrbettzimmer |
Je nach Tarif der Krankenhauszusatzversicherung wird das 1- |
| In einigen Tarifen werden auch die Kosten für Telefon- |
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behand. Arzt |
Diensthabender Krankenhausarzt (z.B. Stationsarzt) |
Chefarzt |
Arzthonorare |
Die Arzthonorare sind in der Vergütung inbegriffen, welche die Krankenkasse dem Krankenhaus pauschal für die gesamte Behandlung des Versicherten bezahlt. |
Es erfolgt die Kostenübernahme für die Behandlung duch den Chefarzt (je nach Tarif bis zum Höchstsatz der GOÄ von 3,5, in manchen Tarifen auch für Honorarvereinbarungen darüber.) |
| Für Erwachsene ab 18 Jahre gilt: |
Einige Tarife der Krankenhauszusatzversicherung übernehmen die gesetzlichen Zuzahlungen der Versicherten. |
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